Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.05.2011 - 2 U 793/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaum-Mietverhältnisses wegen Nichtleistung der vereinbarten Kaution durch den Mieter
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine außerordentliche Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution bei Kenntnis durch Vermieter seit mehr als zehn Monaten
- mietrechtsiegen.de
Gewerberaumietvertrag - verspätete fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaum-Mietverhältnisses wegen Nichtleistung der vereinbarten Kaution durch den Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 11.06.2010 - 1 O 413/09
- OLG Koblenz, 05.05.2011 - 2 U 793/10
- OLG Koblenz, 03.06.2011 - 2 U 793/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05
Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution
Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2011 - 2 U 793/10
Ein wichtiger Grund liegt, wie das Landgericht zutreffend ausführt, vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (BGH, NJW-RR 2007, 886 Rn. 26). - BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09
Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2011 - 2 U 793/10
(BGH, NJW 2010, 2879 ).
- OLG Nürnberg, 11.11.2020 - 3 U 3284/20
Bestimmung der angemessene Frist zur Erklärung der Kündigung bei Gewerberaummiete
a) Im Bereich der Gewerberaummiete findet die Vorschrift des § 314 Abs. 3 BGB Anwendung (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2011 - 2 U 793/10, juris-Rn. 8). - LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - L 6 AS 180/15
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - …
Dies wäre jedoch schon deshalb besonders darlegungsbedürftig gewesen, weil in der Rechtsprechung bereits bei einem Abwarten zehn Monaten von der Kenntnis der Nichtzahlung der Kaution bis zum Ausspruch der Kündigung von einer Verspätung ausgegangen wird, die nicht mehr als angemessen für eine fristlose Kündigung angesehen wird (vgl. beispielhaft OLG Koblenz, Beschluss vom 05. Mai 2011 - 2 U 793/10 -, Rn. 8, juris).